Stiftungserklärungen bestehender Privatstiftungen bedürfen nicht selten einer Überprüfung und Anpassung. Ich berate hierbei meine Klienten mit umfangreichen Knowhow und langjähriger Erfahrung.
Zudem unterstütze ich Stifter, Stiftungsvorstände, Beiräte und Begünstigte in allen sonstigen stiftungsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Errichtung einer Privatstiftung soll immer nur aufgrund einer eingehenden Beurteilung des jeweiligen Einzelfalles erfolgen. Dabei bedarf es einer genauen Überprüfung, ob es sich tatsächlich um ein geeignetes Vehikel für potentielle Stifter handelt, um ihre Vorstellungen umzusetzen.