Standardverträge können zumeist die Vorstellungen und Vorgaben unserer Klienten nicht verwirklichen. Aufgrund unserer umfassenden Kompetenz im Wirtschafts-, Immobilien- und Unternehmensrecht bieten wir unseren Mandanten daher die Gestaltung und Erstellung von Verträgen, die ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen, um so maßgeschneiderte vertragliche Lösungen zu erreichen. Wir errichten laufend Verträge in allen Bereichen des Wirtschafts-, Immobilien- und Unternehmensrechts (z.B. Vertriebsverträge, Lizenzverträge, Joint Venture Verträge, Unternehmenskauf- und Anteilskaufverträge, Unternehmenspachtverträge, Mietverträge, Liegenschaftsverträge, Generalunternehmerverträge, Architektenverträge, sonstige Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc.).
Wir beraten und vertreten unsere Klienten hierbei bei der Erstellung der Vereinbarungen, als auch bei den Vertragsverhandlungen. Für unsere Mandanten beurteilen wir auch bestehende Verträge und setzen nötigenfalls ihre vertraglichen Ansprüche vor Gerichten oder Schiedsgerichten durch.